Steuerberatung für Pflege- und Betreuungsdienste

Wir schulen und beraten Existenzgründer, und helfen die Gründungs-Idee zu konkretisieren und verwirklichen.

Sie sind selbstständig tätiger Krankenpfleger mit oder ohne Personal? Dann können Sie Einkünfte aus einer freiberuflichen Tätigkeit erzielen, wenn Sie Leistungen der häuslichen Krankenpflege erbringt. Bedient Sie sich dabei qualifizierten Personals, setzt dies eine leitende und eigenverantwortliche Tätigkeit voraus, dass Sie auch selbst gegenüber jedem Patienten pflegerisch tätig werden. Die freiberufliche Krankenpflege setzt persönliche Beziehungen zur weitaus überwiegenden Zahl der Patienten voraus (BFH, 13.06.2003 - IV B 171/01, BFH/NV 2003, 1414).

Unsere Kanzlei für Steuerrecht ist darauf spezialisiert ihre Buchhaltung und Steuererklärungen unter Berücksichtigung sämtlicher branchenspezifischen Besonderheiten zu erstellen.

Gerne bieten wir ihnen darüber hinaus die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Ihre Mitarbeiter an. Wir kümmern uns dabei um besonderen Aspekte der Arbeitsverhältnisse, wie die Nacht- und Feiertagsarbeit sowie möglicher lohnsteuer- und sozialversicherungsfreier Gehaltsbestandteile.

Weiter beraten wir Sie zum Thema Kapitalgesellschaft, wie Sie ohne private Haftung wirtschaften, dabei aber keine Gewerbesteuer anfällt.

Alles aus einer Hand: Da Sie bei uns steuerlich und rechtlich beraten werden, vertreten wir Sie in sämtlichen Angelegenheiten gegenüber dem Finanzamt und den Sozialversicherungsträgern.

Wir freuen uns über ihre Kontaktaufnahme