Rechtsanwaltskanzlei Nickel

Rechts- und Steuerberatung

Aufteilung gemischter Aufwendungen

Donnerstag 17. März 2011 von RA Nickel

Nach dem Beschluss des großen Senates aus 2009 vom 21.9.2009 hat die Finanzverwaltung mit einem BMF-Schreiben vom 6.7.2010 reagiert, wonach jetzt die gemischten Aufwendungen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten anzusetzen sind, wenn eine Zuordnung als beruflich, betrieblich veranlasst möglich ist.

Vorher (nach alter Rechtslage) war der Abzug von gemischte Aufwendungen idR ausgeschlossen; Ausnahmsweise waren diese anzusetzen wenn eine eindeutige Trennung möglich war (dies war selten der Fall insbesondere nicht bei Haus, Auto, Telefon oder Reisen).

Weiter nicht abziehbare Aufwendungen sind solche der privaten Lebensführung:

  • Wohnung
  • Ernährung
  • allgemeine Schulausbildung
  • Kleidung
  • Zeitung
  • Kindererziehung
  • Artikel für persönliche Bedürfnisse
  • Rundfunk
  • Besuch kultureller Veranstaltungen

Sonstige gemischte Aufwendungen sind nach einem objektiv/subjektiv Aufteilungsmaßstab als betrieblich anzusetzen. Dazu beraten wir Sie gerne näher.

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Fristverlängerung Umsatzsteuervergütung 2009

Dienstag 15. März 2011 von RA Nickel

Frist für Umsatzsteuervergütung 2009 in Deutschland endet am 30.09.2010.

Jedoch hat wegen technischer Probleme, das Bundeszentralamt für Steuern, eine Fristverlängerung zur Abgabe der erforderlichen Unterlagen einmalig bis zum 31.03.2011 festgelegt.

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Was gehört in eine Rechnung?

Freitag 26. Februar 2010 von RA Nickel

Eine ordnungsgemäße Rechnungsstellung ist unerlässlich für den erfolgreichen Unternehmer.

Was im Einzelnen in die Rechnung gehört regelt § 14 UStG. Die wichtigsten Punkte habe ich Ihnen hier aufgezählt:

  • Vollständiger Name und Anschrift Ihres Unternehmens
  • Vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsempfängers
  • Ort und Datum
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Fortlaufende einmalig vergebene Rechnungsnummer
  • Betreffzeile: Rechnung
  • Ggf. Bezug (Ihr Auftrag vom …)
  • Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang der Leistung
  • Zeitpunkt/Zeitraum der Lieferung oder Leistung
  • Nettobetrag in Euro
  • Mehrwertsteuersatz (Umsatzsteuer, in der Regel 19 Prozent) und die Höhe des Steuerbetrags in Euro
  • im Fall der Steuerbefreiung ein Hinweis darauf, dass für die Lieferung bzw. Leistung eine Steuerbefreiung gilt
  • Zahlungsziel (Datum, bis wann die Überweisung eingegangen sein sollte)
  • Bankverbindung

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Steuersünder CD

Dienstag 2. Februar 2010 von RA Nickel

Laut einer Meldung des “Spiegel“vom heutigen Tage ist die Entscheidung zum Kauf der Steuersünder-CD gefallen.

Zwar ist jetzt Eile geboten, da nach vollständiger Auswertung der CD eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr möglich ist. Jedoch besteht kein Grund zur Panik.

Falls Sie Fragen zum Thema Steuersünder-CD haben, beraten wir Sie gerne persönlich. Wir vereinbaren gerne kurzfriste Termine mit Ihnen.

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Herzlich Willkommen

Mittwoch 14. Oktober 2009 von RA Nickel

Sehr geehrte Damen und Herren,

unser Team berät Sie sehr gerne umfassen in den wichtigen steuerlichen Bereichen für Freiberufler und Gewerbetreibende.

Wie zum Beispiel:

  • Existenzgründung
  • Einkommenssteuerrecht
  • Umsatzsteuerrecht
  • Gewerbe- und Körperschaftssteuerrecht
  • Sowie bei der Erstellung von Einnahme-Überschuss-Rechnungen oder der Bilanz

Ich hoffe Sie bald bei uns als Mandanten begrüßen zu dürfen

Kai M. Nickel

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